FAQ Bewerbung - Häufige Fragen

Sollte Ihre Frage hier nicht dabei sein, schreiben Sie uns an:

sszhs-nordhausen.de

1. Studienangebot/Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen

1.2. Für welche Studiengänge gelten Zulassungsbeschränkungen?

Sämtliche Bachelorstudiengänge sind zulassungsfrei. Für die Masterstudiengänge gibt es individuelle Zulassungsvoraussetzungen, die in den entsprechenden Studien- und Prüfungsordnungen verankert sind.

 

1.3. Für welche Studiengänge ist ein Vorpraktikum nachzuweisen?

Für die Studiengänge Gesundheits- und Sozialwesen und Heilpädagogik ist ein 12-wöchiges Vorpraktikum nachzuweisen, sofern nicht bereits eine Ausbildung in einem sozialen oder gesundheitlichen Dienstleistungsberuf vorliegt.

Mit Antrag auf Zulassung ist nachzuweisen, dass bis zum Studienbeginn davon mindestens 6 Wochen abgeleistet sind; die restlichen 6 Wochen sind im ersten Studienabschnitt zu absolvieren.

Anerkannte Praktika bzw. Ausbildungsabschlüsse entnehmen Sie bitte dem folgenden pdf-Dokument.

Download: Information zum Vorpraktikum (pdf)

 

2. Online-Bewerbung und postalische Bewerbung

2.1 WIE bewerbe ich mich WO und WANN?

Sowohl für die grundständigen Bachelorstudiengänge als auch für die Masterstudiengänge müssen Sie sich online über das Bewerberportal der Hochschule Nordhausen bewerben. 

Bewerbungen in ein höheres Fachsemester erfolgen nicht online. Bitte kontaktieren Sie uns zum Bewerbungsprozess unter ssz@hs-nordhausen.de.

Für Bewerbungen in die weiterbildenden Masterstudiengänge Systemische Beratung und Transdisziplinäre Frühförderung wenden Sie sich bitte an die Studiengangverantwortlichen, die auf den Studiengangseiten benannt sind.

 

Bei Fragen zur Bewerbung kontaktieren Sie gern das Studien-Service-Zentrum.

Kontakt:

Hochschule Nordhausen
Studien-Service-Zentrum (SSZ)
Weinberghof 4
99734 Nordhausen
Tel.: 03631 420-222/226
Fax: 03631 420-811
E-Mail: sszhs-nordhausen.de

Bewerbungsfristen zum Wintersemester: siehe Online-Bewerbung

2.2. Welche Unterlagen muss ich meiner Bewerbung beifügen?

Bei der Bewerbung für einen Bachelorstudiengang müssen Sie eine einfache Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis oder andere geeignete Zeugnisse in pdf-Format) nach Registrierung im Bewerberportal hochladen. Im sozialwissenschaftlichen Bereich ist zudem der Nachweis der erforderlichen Vorpraktika in pdf-Format beizufügen.

Bei Bewerbung in einen Masterstudiengang ist neben dem Upload der Hochschulzugangsberechtigung der Nachweis des Abschlusses eines ersten berufsqualifizerenden Studienabschlusses entsprechend der Zulassungsvoraussetzungen des Masterstudiengangs erforderlich.

Einzureichende Unterlagen (im Upload-Bereich) bei Masterbewerbungen unterscheiden sich. Bitte lesen Sie unter den Studiengängen direkt nach, welche Unterlagen zusätzlich einzureichen sind.

2.3. Muss ich einen Lebenslauf einreichen?

Ob Sie für die Bewerbung in Masterstudiengänge einen Lebenslauf einreichen müssen, entnehmen Sie bitte der für den gewählten Studiengang veröffentlichten Studien- und Prüfungsordnung. 

Im Bewerbungsverfahren für Bachelorstudiengänge müssen Sie keinen Lebenslauf einreichen. 

 

2.4. Wie muss eine amtliche Beglaubigung aussehen?

Jede öffentlich rechtliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt (Behörden wie Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung oder Schulen, Notare, Gerichte ...), darf beglaubigen. Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von folgenden Stellen: Vereine und Banken. Alle Seiten müssen mit dem Beglaubigungsvermerk, der Unterschrift und dem Dienstsiegel versehen sein.

Aktuell sehen wir von der Einreichung beglaubigter Unterlagen ab. Allerdings kann es sein, dass in begründeten Fällen die Vorlage der Originale gefordert wird.

 

2.5. Bewerbung in ein höheres Fachsemester oder Studiengangwechsel

Bewerbungen in ein höheres Fachsemester können postalisch an das Studien-Service-Zentrum gesandt werden. Entsprechende Antragsformulare (Zulassung/Einschreibung in den Bachelorstudiengang oder Masterstudiengang) finden Sie unter Anträge und Merkblätter.

Dem Antrag sind Hochschulzugangsberechtigung, ggf. Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule sowie Nachweise über anrechenbare Prüfungsleistungen und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beizufügen. Nach Eingang aller Unterlagen werden diese dem entsprechenden Prüfungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

2.6. Wann kann ich meinen Bearbeitungsstand erfragen und wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

Mit Ihrer Bewerbung in HISinOne können Sie jederzeit den Bearbeitungsstand abrufen. Außerdem erhalten Sie Statusmeldungen zu Änderungen an Ihrer Bewerbung über Ihr E-Mail-Postfach. Ihr Antrag wird zeitnah bearbeitet.

Bei Bewerbungen in ein höheres Fachsemester können Auskünfte lediglich telefonisch erteilt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu an das Studien-Service-Zentrum (SSZ). Tel.: 03631/420-222

2.7. Die Anmeldung am Online-Portal ist fehlgeschlagen. Was kann ich tun und an wen muss ich mich wenden?

Bitte senden Sie die Fehlermeldung per E-Mail an das Studien-Service-Zentrum (SSZ).

2.8. Bei fehlenden Unterlagen: Wie bekomme ich mitgeteilt, dass Unterlagen nicht korrekt sind bzw. noch fehlen?

Eine Eingangsbestätigung über die Vollständigkeit bzw. Unvollständigkeit der Unterlagen wird nicht versandt. Die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen können Sie über das Online-Portal einsehen.

3. Zulassung und Einschreibung

3.1. Wann erhalte ich einen Zulassungs- bzw. einen Ablehnungsbescheid?

Für zulassungsfreie Bachelorstudiengänge werden keine Zulassungsbescheide erstellt. Sie können über Ihr Bewerberportal direkt den Antrag auf Online-Immatrikulation stellen.

Bei Bewerbung in Masterstudiengänge erfolgt die Versendung der Bescheide nach Prüfung und Entscheidung der verantwortlichen Dozenten aus den Studienbereichen. Den Bescheid finden Sie in Ihrem Online-Portal.

3.2. Bis wann muss ich mich eingeschrieben haben? Und wann bekomme ich die Studienbescheinigungen ausgestellt?

Für die Bachelorstudiengänge sollten Sie bis zum Vortag des Semesterstarts die Einschreibung vornehmen.
Für Masterstudiengänge wird der Einschreibetermin im Zulassungsbescheid angegeben.

Bitte nutzen Sie die Online-Immatrikulation in Ihrem Bewerberportal. Abschließend überweisen Sie den Semesterbeitrag. Nach Eingang des Beitrages werden Ihnen die Studienbescheinigungen mit Ihrem vorläufigen Studienausweis zugesandt. 

Weitere wichtige Informationen für Ihren Studienbeginn finden Sie unter Informationen für Erstsemester (diese Seite ist nur im Bewerbungszeitraum sichtbar).

Vier Wochen vor Vorlesungsstart und nur in Verbindung mit Ihrer Einschreibung erhalten Sie Ihre Zugangsdaten für Ihren Hochschul-Account per E-Mail und die thoska-Karte, die den vorläufigen Studienausweis ersetzt als Einwurfeinschreiben. 

3.3. Bis wann muss die Exmatrikulation von einer anderen Hochschule eingegangen sein?

Die Exmatrikulationsbescheinigung muss spätestens bei der Einschreibung an der Hochschule Nordhausen vorgelegt werden.

4. Internationale Studienbewerber

4.1. Für internationale Studienbewerber: Wie kann ich mich an der Hochschule Nordhausen für ein Studium bewerben?

Internationale Studieninteressierte finden alle wichtigen informationen zur Bewerbung unter International

 

 

5. Sonstige Fragen (Studienberatung, Wohnen, BAföG usw.)

5.1. Wer ist für die Studienberatung an der Hochschule Nordhausen zuständig?

Die Ansprechpartnerinnen für die Studienberatung der Hochschule Nordhausen sind Silke Umann (Leiterin des Studien-Service-Zentrums) und Kerstin Kresel. Kontakt: studienberatunghs-nordhausen.de

5.2. Fallen an der Hochschule Nordhausen Studiengebühren an?

Für das Studium an der Hochschule Nordhausen fallen keine Studiengebühren an.

5.3. Wann muss der Semesterbeitrag gezahlt werden und wie hoch ist dieser?

Den Semesterbeitrag entrichten Sie nach dem Antrag auf Online-Immatrikulation.

Für Studierende in Weiterbildungsmasterstudiengängen gelten andere Beitragssätze. Bitte fragen Sie im Studien-Service-Zentrum per E-Mail nach (sszhs-nordhausen.de).